Neuhaus Visuals
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2025
§ 1
Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Neuhaus Visuals (Levin Neuhaus, Dorfmatte 104, 3113 Rubigen, Schweiz – nachfolgend «Anbieter») und seinen Kunden über die Erbringung von Podcast-Produktionsdienstleistungen.
(2) Die Inanspruchnahme der Leistungen des Anbieters setzt die Anerkennung dieser AGB voraus. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
(3) Der Anbieter erbringt seine Leistungen ausschliesslich gegenüber Unternehmern, d.h. natürlichen oder juristischen Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Eine Leistungserbringung gegenüber Verbrauchern findet nicht statt.
(4) Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
§ 2
Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter erbringt für den Kunden Dienstleistungen im Bereich der B2B-Podcast-Produktion auf Done-for-You-Basis. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Dienstleistungsvertrag.
(2) Die Leistungen umfassen insbesondere:
- Strategisches Onboarding und Positionierung
- Aufbau und Betrieb eines systematischen Gäste-Outreach-Prozesses
- Koordination, Terminierung und Briefing von Podcast-Gästen
- Post-Produktion (Videoschnitt, Audio-Mastering, Short-Clips, Untertitel)
- Distribution auf vereinbarten Plattformen (YouTube, Spotify, Apple Podcasts, LinkedIn)
- Monatliche Beratungsgespräche und laufender Support
(3) Der Anbieter schuldet die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z.B. Neukundengewinnung, Umsatzsteigerung, bestimmte Abrufzahlen). Solche Ergebnisse hängen von zahlreichen Faktoren ab, die ausserhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, Dritte (Subunternehmer, Freelancer) zur Leistungserbringung einzusetzen.
§ 3
Vertragsschluss
(1) Die Präsentation der Leistungen des Anbieters auf seiner Website oder in Werbematerialien stellt kein bindendes Angebot dar.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Unterzeichnung des individuellen Dienstleistungsvertrags durch beide Parteien zustande.
(3) Vertragspartner des Kunden ist: Neuhaus Visuals, Levin Neuhaus, Dorfmatte 104, 3113 Rubigen, Schweiz.
§ 4
Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Dienstleistungsvertrag. Preisangaben verstehen sich als Bruttopreise. Der Anbieter ist derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig gemäss Art. 10 MWSTG (Schweiz); es wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
(2) Die monatliche Vergütung ist jeweils im Voraus fällig. Die erste Rate ist zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns fällig.
(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe oder einen anderen vom Anbieter angegebenen Zahlungsdienstleister.
(4) Bei Zahlungsverzug von mehr als 10 Tagen ist der Anbieter berechtigt, alle Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zu unterbrechen. Ab Tag 20 wird eine Mahngebühr von CHF 50.– zuzüglich Verzugszins von 5% p.a. fällig. Ab Tag 30 ist der Anbieter berechtigt, die Forderung einem Inkassobüro zu übergeben oder gerichtlich geltend zu machen. Sämtliche dadurch entstehenden Kosten gehen zulasten des Kunden.
§ 5
Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird für die im individuellen Dienstleistungsvertrag vereinbarte Mindestlaufzeit fest geschlossen. Sofern nicht abweichend vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit drei (3) Monate.
(2) Eine ordentliche Kündigung durch den Kunden während der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit endet der Vertrag automatisch, sofern keine Verlängerung vereinbart wird.
(3) Im Fall einer vorzeitigen Kündigung durch den Kunden ausserhalb der vertraglich vorgesehenen Möglichkeiten bleibt der vollständige Vergütungsanspruch des Anbieters für die gesamte Restlaufzeit bestehen und wird sofort fällig.
(4) Der Anbieter behält das Recht zur ausserordentlichen Kündigung bei nachhaltigem Zahlungsverzug, schwerem Vertragsbruch oder Zahlungsunfähigkeit des Kunden. Bereits aufgelaufene Vergütungsansprüche bleiben vollumfänglich bestehen.
§ 6
Zufriedenheitsgarantie
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden einmalig die Möglichkeit ein, den Vertrag nach Ablauf des ersten Vertragsmonats ausserordentlich zu kündigen, sofern sämtliche der folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
- Die erste Monatsrate wurde vollständig und fristgerecht bezahlt.
- Der Kunde hat alle geplanten Podcast-Aufnahmen des ersten Monats wahrgenommen.
- Alle zur Freigabe vorgelegten Inhalte wurden innerhalb von 48 Stunden reviewt.
- Alle vereinbarten Materialien (Branding-Assets, Zugänge) wurden fristgerecht geliefert.
- Die Kündigung wird schriftlich per E-Mail bis zum letzten Tag des ersten Vertragsmonats, 23:59 Uhr (Schweizer Zeit), mit Begründung eingereicht.
(2) Ist auch nur eine der genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, ist die Sonderkündigung unwirksam. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Vergütungen.
§ 7
Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Die Qualität der Leistungen des Anbieters hängt massgeblich von der aktiven Mitwirkung des Kunden ab. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere zur:
- Regelmässigen Teilnahme an vereinbarten Podcast-Aufnahmen (ca. 1× pro Woche, 45–90 Min.)
- Bereitstellung aller erforderlichen Branding-Assets innerhalb von 5 Werktagen nach Vertragsunterzeichnung
- Gewährung notwendiger Plattform-Zugänge (YouTube, Podcast-Hosting, LinkedIn)
- Erteilung von Freigaben oder Feedback zu eingereichten Inhalten innerhalb von 48 Stunden
- Erreichbarkeit für Rückfragen innerhalb von 1 Werktag
(2) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Anbieter von der entsprechenden Leistungspflicht befreit. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt davon unberührt.
§ 8
Rechte an Inhalten
(1) Alle im Rahmen des Vertrages produzierten Inhalte (Videos, Audio-Dateien, Grafiken, Clips) gehen nach vollständiger Bezahlung der jeweiligen Monatsrate in das Eigentum des Kunden über.
(2) Der Kunde versichert, über alle Rechte an den von ihm bereitgestellten Materialien (Branding, gesprochene Inhalte etc.) zu verfügen und keine Rechte Dritter zu verletzen. Er stellt den Anbieter von etwaigen Ansprüchen Dritter vollständig frei.
(3) Der Anbieter darf produzierte Inhalte für eigene Marketingzwecke (Portfolio, Social Media, Website) nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Kunden verwenden. Die Einwilligung kann jederzeit ohne Begründung widerrufen werden.
(4) Prozesse, Vorlagen, Outreach-Sequenzen und Methoden des Anbieters bleiben dessen ausschliessliches geistiges Eigentum und werden dem Kunden nicht übertragen.
§ 9
Haftung
(1) Die Haftung des Anbieters ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(2) Die Gesamthaftung des Anbieters ist auf die im laufenden Vertragsmonat bezahlte Vergütung begrenzt.
(3) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für technische Störungen oder Ausfälle bei Drittplattformen (Spotify, YouTube, Apple Podcasts, Stripe etc.).
§ 10
Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertrages erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht drei (3) Jahre nach Vertragsende fort.
§ 11
Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschliesslich zur Vertragserfüllung und im Einklang mit dem Schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) sowie der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), soweit anwendbar.
(2) Personenbezogene Daten werden nicht ohne ausdrückliche Einwilligung an Dritte weitergegeben und nach Vertragsende gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
(3) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass Podcast-Gäste über die Aufnahme, Verarbeitung und Veröffentlichung ihrer Daten informiert sind und entsprechend eingewilligt haben.
§ 12
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Diese AGB und alle darauf basierenden Verträge unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht.
(2) Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Bern, Schweiz.
(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 13
Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich gleichwertige wirksame Regelung ersetzt.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt.
(3) Diese AGB ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zu ihrem Regelungsgegenstand.
AGB Stand: Mai 2025 · © Neuhaus Visuals, Levin Neuhaus, Rubigen CH